EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenGetreide-Streit: Polen und Ukraine arbeiten an LösungNeuer Rahmenvertrag soll den heimischen Maisanbau ankurbelnUkrainisches Getreide macht EU-Märkte nicht kaputtIGC-Projektion 2024/25: Weniger Raps und mehr SonnenblumenFrankreichs Senat stimmt gegen CETA SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung