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27.03.2015

Landräte dürfen keine großen Naturschutzgebiete mehr ausweisen

Schutzgebiet
Künftig dürfen die Kommunen nur noch Naturschutzgebiete mit weniger als zehn Hektar Fläche ausweisen. (c) proplanta

München - Bayerns Landräte dürfen keine größeren Naturschutzgebiete mehr allein ausweisen. Stattdessen sind künftig die Bezirksregierungen dafür zuständig.

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