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03.09.2015

EU-Gerichtshof bestätigt Handelsverbot für Robbenprodukte

Robbe
Seit Jahren ist in der EU der Handel mit Robbenprodukten verboten. Das wird auch so bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot erneut bestätigt. Kanadische Ureinwohner können weiter nur Produkte aus traditioneller Jagd nach Europa verkaufen. (c) proplanta

Luxemburg- Das Verbot für den Handel mit Robbenfell und Robbenfleisch in Europa ist rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-398/13 P).

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