Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung Cymbal Flow in Hopfen erteilt (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Cymbal Flow (Wirkstoff: Cymoxanil) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen in Hopfen gegen Falscher Mehltau eingesetzt werden.
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