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11.04.2008

Zulassung gentechnisch veränderter Organismen erfolgt durch EU-Gremien

Deutscher Bundestag
(c) proplanta

Berlin - Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen in den Gremien der EU auf Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechts erfolgen sollte.

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