Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen werden genau geprüft (c) proplanta
Berlin - Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen können nur dann genehmigt werden, wenn durch Prüfung festgestellt wurde, dass von der Freisetzung keine erheblichen Beeinträchtigungen für Natura-2000-Gebiete ausgehen können.
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