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17.12.2008

Meldepflicht bei Aufstallungsgebot: KAT schließt Gesetzeslücken

Meldepflicht bei Aufstallungsgebot
(c) Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.

Bonn - KAT-Mitgliedsbetriebe mit Freiland- und Biohaltung müssen zukünftig regionale Aufstallungsgebote an KAT melden.

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