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30.04.2010

Bürokratischen Mehraufwand vermeiden

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Bonn - Mit dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 wurde die Forderung aus Landwirtschaft und Gartenbau aufgegriffen, dass für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr weniger als 10.200 € an inländischem Arbeitslohn beziehen, keine automatische Steuererklärungspflicht besteht.

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