Saisonarbeitskräfte ab 2011 ohne Arbeitserlaubnispflicht (c) proplanta
Berlin - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2011 alle Bürger aus den neuen EU-Ländern für die Ausübung der Saisonbeschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien.
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