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04.08.2010

Ab 2011 keine Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten

Saisonkraft
(c) proplanta

Mainz - Ab dem 1. Januar 2011 sollen alle Bürger aus den neuen EU-Staaten für die Ausübung von Saisontätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht befreit werden.

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