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16.09.2010

Fleischer müssen auf behandelte Ware hinweisen

Fleischtheke

Lüneburg - Bei unverpacktem Frischfleisch müssen Kunden an den Ladentheken auf eine vorherige Behandlung der Ware hingewiesen werden. Dies teilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Lüneburg mit.

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