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30.12.2010

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Schafhaltung

Bonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.

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