Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 30.12.2010Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter Verwandte NachrichtenFaulbrut bei Bienen - München richtet Sperrzone einNach Kontakt mit Kühen: Mensch in den USA mit Vogelgrippe infiziertGeflügelpest-Impfung in Frankreich zeigt WirkungFünf Kadaversuchhunde gegen Schweinepest in ThüringenVogelgrippe bei Milchkühen in den USA entdeckt SchlagworteTierseuchenkasse Schafe Ziegen Schweine Geflügel Gehegewild Bienen Tierzahlen Meldebogen Rinder Hobbyhaltung Landwirtschaftskammer Meldepflicht