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26.06.2011

Netzausbau nur mit den Betroffenen

Energieversorgungsleitungen

Bonn - Der von der Bundesregierung mit der beschlossenen Energiewende geplante beschleunigte Ausbau von Energieversorgungsleitungen darf nicht auf Kosten der Grundeigentümer und der Land- und Forstwirte gehen.

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