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01.10.2011

Schweiz: Der Bund nimmt seine Oberaufsicht beim Tierschutzvollzug wahr

Tierschutz

Bern - Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auf Betrieben mit Nutztieren in der Schweiz, der durch die kantonalen Veterinärdienste in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern gemacht wird, funktioniert grundsätzlich.

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