Schweiz: Der Bund nimmt seine Oberaufsicht beim Tierschutzvollzug wahr
Bern - Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auf Betrieben mit Nutztieren in der Schweiz, der durch die kantonalen Veterinärdienste in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern gemacht wird, funktioniert grundsätzlich.
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