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13.12.2011

Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien können ab 1. Januar 2012 genehmigungsfrei beschäftigt werden

Saisonarbeitskraft

Mainz - Am 7. Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Obst- und Gemüseverarbeitung genehmigungsfrei beschäftigt werden können.

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