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08.12.2012

Änderungen der Anrechenbarkeit auf Biokraftstoffquote

Biokraftstoff
(c) proplanta

Bonn - Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur doppelten Anrechenbarkeit gelten für flüssige und gasförmige Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen, die ab dem 1. Januar 2013 in Verkehr gebracht werden.

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