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25.04.2013

Gericht stoppt Internet-Pranger für Hygieneverstöße

Verbrauchertäuschung
(c) liveostockimages - fotolia.com

Münster - Die Behörden in Nordrhein-Westfalen dürfen Lebensmittelbetriebe vorerst nicht mehr wegen Verbrauchertäuschungen oder Hygieneverstößen im Internet anprangern.

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