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19.09.2013

Flutschäden in Mecklenburg-Vorpommern jetzt noch anmelden

Flutschäden
(c) proplanta

Schwerin - Zur zügigen Abwicklung und zur Sicherung ihrer Ansprüche müssen vom Hochwasser betroffene landwirtschaftliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern - falls noch nicht geschehen - bis zum 30. September 2013 formlos Schäden an Flächen und am Aufwuchs dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) anzeigen.

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