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05.01.2015

Änderungen für regionale Produkte durch TTIP

Freihandelsabkommen TTIP
Nürnberger Lebkuchen darf nur aus Nürnberg kommen, Schwäbische Spätzle müssen in Schwaben produziert werden. So sieht es EU-Recht vor. Daran will Agrarminister Schmidt nicht rütteln, doch sieht er Handlungsbedarf mit Blick auf die Verhandlungen um das TTIP-Abkommen. (c) proplanta

Berlin - Beim Schutz regionaler Spezialitäten könnte es mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen den EU und den USA (TTIP) nach Ansicht von Bundesagrarminister Christian Schmidt Veränderungen geben.

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