Pflanzenschutz ab 2015 mit neuem Sachkundenachweis Regelmäßige Fortbildungen innerhalb von drei Jahren werden Pflicht. (c) LTZ
Hannover - Ab diesem Jahr werden Landwirte erstmals mit einem Nachweis im Scheckkartenformat ihre Sachkunde bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nachweisen können und müssen.
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