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11.06.2015

Lohnuntergrenze des Mindestlohns wird alle zwei Jahre überprüft

Mindestlohn in der Landwirtschaft
(c) proplanta

Berlin - Die Mindestlohn-Kommission soll künftig alle zwei Jahre prüfen, ob der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss.

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