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26.06.2015

Tierwohl messbar machen

Tiergerechte Stalleinrichtung
(c) proplanta

Frankfurt/Main - Der Gesetzgeber fordert, dass Tieren „keine Schmerzen, Leiden oder Schäden“ (§1 TierSchG) zugefügt werden. Für die Praxis ist diese Definition des Begriffs der Tiergerechtheit jedoch zu allgemein.

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