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02.09.2015

Gemeinden dürfen Pferdesteuer erheben

Pferdesteuer
(c) proplanta

Berlin - Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer zu erheben.

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