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03.12.2015

Lebensmitteletiketten dürfen nicht in die Irre führen

Himbeertee ohne Himbeeren?
Wo Himbeeren drauf sind, müssen auch Himbeeren drin sein - eine Verpackung, die nicht hält, was sie verspricht, ist nicht zulässig, entschied der BGH. Verbraucherschützer jubeln, warnen aber auch: Es gibt noch massenhaft Etikettenschwindel. (c) proplanta

Karlsruhe - Verbraucherfreundliches Machtwort vom BGH: Bei einer Verpackung darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein Lebensmittel eine Zutat hat, die gar nicht enthalten ist.

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