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10.12.2015

BGH prüft Werbung für Rotbäckchen-Saft

Rotbäckchen-Saft
Getränke-Hersteller verweisen gern darauf, wie gesund ihre Fruchtsäfte sind. Doch wie weit dürfen sie dabei gehen? Das prüft Karlsruhe. (c) proplanta

Karlsruhe - Wie weit Getränke-Hersteller mit der Werbung für ihre Fruchtsäfte gehen dürfen, prüft derzeit der Bundesgerichtshof (BGH).

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