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17.12.2015

Waldbesitzer haften nicht für waldtypische Gefahren

Forstgesetz
Besonders nach Winterstürmen ist erhöhte Vorsicht beim Betreten des Waldes geboten – Waldbesitzer haften nicht. (c) ThüringenForst

Erfurt - Besonders in den Wintermonaten nimmt durch Sturmereignisse und Nassschneeanhang die Gefahrensituation speziell im Wald deutlich zu.

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