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12.01.2016

Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln: Hinweise und Anträge

Parallelhandel-Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta

Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmen, dürfen hier in Verkehr gebracht werden, wenn sie über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen.

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