Waffengesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 08.02.2016Betrunkener Jäger muss Jagd- und Waffenschein abgeben(c) proplantaLüneburg - Wer als Jäger volltrunken am Steuer sitzt und eine Waffe mitführt, verliert Jagdschein und Waffenbesitzkarte. weiter Verwandte NachrichtenNach Livestream-Verbot: Jäger streiten vor GerichtJede fünfte private Waffe in Deutschland ist in BayernJagdverband gegen SchonzeitverkürzungenNeues Landesjagdgesetz - Wann dürfen Problemwölfe geschossen werden?Ringen um Geschlossenheit im Bayerischen Jagdverband SchlagworteWaffenbesitzkarte Jagdschein Waffengesetz Betrunkener-Jäger