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15.11.2016

Einarbeitung von Zwischenfrüchten

Zwischenfrüchte
(c) proplanta

Karlsruhe - Landwirtschaftliche Betriebe müssen seit dem Jahr 2015 grundsätzlich fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen.

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