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10.02.2017

Bundesrat verabschiedet Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Mautpflicht
(c) proplanta

Berlin - Nach der heute vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßen­mautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen.

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