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27.02.2017

FIONA 2017: Was bei der Antragstellung zu beachten ist

FIONA
Voraussichtlich ab Anfang März (ab Kalenderwoche 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Seit 2015 erfolgen die Eingaben ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA. Sowohl die unteren Landwirtschaftsbehörden wie auch der Berufsstand und private Dienstleister unterstützen Sie bei der Antragstellung. (c) proplanta

Stuttgart - Voraussichtlich ab Anfang März (ab Kalenderwoche 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Seit 2015 erfolgen die Eingaben ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA. Sowohl die unteren Landwirtschaftsbehörden wie auch der Berufsstand und private Dienstleister unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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