Nachweise für Milchsonderbeihilfe bis 14. Juni einreichen (c) proplanta
Bonn - Milcherzeuger, die den Nachweis über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April noch nicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht haben, müssen dies bis zum 14. Juni 2017 schriftlich tun.
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