In Notsituationen: Gülleausbringung auch in der Sperrfrist erlaubt Zur Vermeidung von Havariefällen kann Gülle unter strengen Auflagen noch ausgebracht werden - Provisorische Güllelagunen möglich. (c) proplanta
Hannover - Durch extrem häufige Niederschläge in den vergangenen Wochen und Monaten konnten viele landwirtschaftliche Betriebe ihren Wirtschaftsdünger nicht ausbringen, da die Flächen nicht befahrbar waren.
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