Top News

 

Agrar-Nachrichten & Top News
18.12.2017

Übergangsfrist für Mindestlohn in Landwirtschaft endet

Mindestlohn
In der Landwirtschaft muss vom Januar an der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt werden. Allerdings liegt das tarifliche Mindestentgelt, das auch nicht tarifgebundene Betriebe zahlen müssen, derzeit darüber. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, steht bevor. (c) proplanta

Schwerin - In der Landwirtschaft endet 2017 die dreijährige Übergangsfrist für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Das Paradoxe: Seit November und noch bis Jahresende zahlen die Arbeitgeber einen Tariflohn von 9,10 Euro, also mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro.

    weiter  

Verwandte Nachrichten

Schlagworte



© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.