DBV bewertet neue Pflugregelung bei Dauergrünland als unzureichend EU-Agrarförderung: Neue „Pflugregelung“ bei Dauergrünland bleibt unzureichend - DBV-Präsident Rukwied: Brauchen eine praxistaugliche Regelung. (c) proplanta
Berlin - Die ab 2018 in Deutschland geltende sogenannte „Pflugregelung“ zur Unterscheidung des Dauergrünlandes vom Ackerland ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mangelhaft, auch weil sie zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung der Landwirte führt.
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