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02.05.2018

Fristverlängerung für Beihilfeanträge

Beihilfeanträge
(c) proplanta

Brüssel - Auch in diesem Jahr hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten wieder die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zur Einreichung der Beihilfeanträge durch die Landwirte, die eigentlich am 15. Mai endet, um einen Monat auf den 15. Juni zu verlängern.

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