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22.06.2018

Zu wenig Sturmholz durch Kyrill: Kein Schadenersatz für Holzfirma

Holzverarbeitung
Nach dem Orkan «Kyrill» verspricht NRW einem Holzunternehmer mehr Bäume, als tatsächlich umgefallen sind. Schadenersatz muss das Land trotzdem nicht zahlen. Der Holzliefervertrag war rechtswidrig, entschied ein Gericht. (c) proplanta

Münster - Das Land Nordrhein-Westfalen muss für einen nicht eingehaltenen Holzliefervertrag nach dem Orkan «Kyrill» keinen Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Münster am Donnerstag entschieden.

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