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30.08.2018

70-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte bleibt

Saisonarbeitskräfte
(c) proplanta

Berlin - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt.

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