Ökologische Vorrangflächen in Mecklenburg-Vorpommern zur Futternutzung freigegeben Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen zur Futternutzung frei. (c) proplanta
Schwerin - Ökologische Vorrangflächen, die mit Zwischenfrüchten oder einer Gründecke bestellt sind, können ab 29. September 2018 in Mecklenburg-Vorpommern landesweit für Mahd und Beweidung genutzt werden.
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