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23.12.2018

Verbot von Neonikotinoiden zur Freilandanwendung in Kraft getreten

Neonikotinoide Verbot
(c) proplanta

Berlin - Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen in Deutschland seit vergangenem Mittwoch (19.12.) für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und eingesetzt werden.

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