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10.04.2019

Agrargenossenschaften bei Obergrenze der Direktzahlungen als Mehrfamilienbetriebe anerkannt

Obergrenze Direktzahlungen
(c) proplanta

DÜsseldorf/Brüssel - Die Empfehlung des EU-Landwirtschaftsausschusses zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, dass Agrargenossenschaften bei der Obergrenze der Direktzahlungen als Mehrfamilienbetriebe anerkannt werden sollten, ist vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen ausdrücklich begrüßt worden.

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