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14.06.2019

Agrarminister Hauk begrüßt Urteil zum Kükentöten

Geschlechtsbestimmung bei Küken
Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als Grund für das Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen. (c) proplanta

Stuttgart - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig.

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