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02.11.2019

Neues Pflanzengesundheitsrecht: Zukünftige Passpflicht für Topfkräuter

Topfkräuter
Gartenbau - Neues Pflanzengesundheitsrecht erfordert einheitliche Regelungen bei der zukünftigen Passpflicht. (c) proplanta

Karlsruhe - Das neue Pflanzengesundheitsrecht erfordert ab 14. Dezember 2019 gemäß der EU-Verordnung 2016/2031 Passpflicht bei Topfkräutern.

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