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03.04.2020

Anhörungsphase beim Artenschutz-Gesetz verlängert

Artenschutz-Gesetz BW Anhörungsphase
Baden-Württembergische Landesregierung verlängert Anhörungsphase beim Artenschutz-Gesetz. (c) proplanta

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung wird die Anhörungsfrist für die geplante Gesetzesnovelle zum Artenschutz von drei auf sechs Wochen verlängern.

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