Anhörungsphase beim Artenschutz-Gesetz verlängert Baden-Württembergische Landesregierung verlängert Anhörungsphase beim Artenschutz-Gesetz. (c) proplanta
Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung wird die Anhörungsfrist für die geplante Gesetzesnovelle zum Artenschutz von drei auf sechs Wochen verlängern.
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