Schottergarten-Verbot in Baden-Württemberg: Über Bestandsschutz sollen Gerichte entscheiden Untersteller: Über ältere Schottergärten müssen Gerichte entscheiden. (c) proplanta
Stuttgart - Neue Schottergärten sind zwar ab sofort in Baden-Württemberg verboten - uneins sind sich die zuständigen Ministerien aber darüber, was mit den bereits angelegten grauen Stein- und Schotteranlagen in den Vorgärten geschehen soll.
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