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02.08.2020

Hubertus Heil räumt mit Missständen in der Fleischindustrie auf

Arbeitsschutzkontrollgesetz
Ab 2021 dürfen in zentralen Bereichen keine Werkvertragsarbeiter mehr beschäftigt werden - Elektronische Zeiterfassung und Mindestanforderungen an Unterkünfte geplant (c) proplanta

Berlin - Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche schärfere Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Entwurf zu einem Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht vor, dass Betriebe ab 50 Mitarbeitern vom 1. Januar 2021 an bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und drei Monate später auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigen dürfen.

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