Nach Geflügelpest-Fällen: Aufstallungsgebot im Landkreis Börde Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Börde. (c) proplanta
Haldensleben - Zum Schutz vor der Geflügelpest muss im Landkreis Börde sämtliches Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden.
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