Geflügel von fahrenden Händlern muss auf Vogelgrippe untersucht werden Fahrende Händler müssen Geflügel auf Vogelgrippe untersuchen. (c) proplanta
Stuttgart - Zur Eindämmung der Geflügelpest dürfen fahrende Geflügelhändler ihre Tiere in Baden-Württemberg nur noch nach einer Untersuchung verkaufen.
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