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20.06.2021

Keine Neueinstufung von Glyphosat hinsichtlich Gefährlichkeit

Glyphosat
(c) proplanta

Parma - Das Gefahrenpotential von Glyphosat bedarf hinsichtlich der Kanzerogenität und Reproduktionstoxizität sowie der Mutagenität von Keimzellen keiner Neueinstufung.

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