Agrarinvestitionsförderung: Viehbesatz maximal zwei Großvieheinheiten  Bund und Länder beschließen Flächenbindung im AFP - Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings Ausnahmen für überbetriebliche Ausgleichsmöglichkeiten - Neue GAP führt zu Änderungen im Förderbereich „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung“ - PLANAK-Beschluss zum GAK-Rahmenplan 2023 bis 2026. (c) proplanta
Berlin - Die Flächenbindung der Nutztierhaltung ist künftig bundesweit Voraussetzung für die Agrarinvestitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
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